IV finanziert MOTOmed-Therapiegeräte bei Geburtsgebrechen wie Zerebralparese

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Beatrice
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IV finanziert MOTOmed-Therapiegeräte bei Geburtsgebrechen wie Zerebralparese

Beitrag von Beatrice » 29. November 2024, 14:18

Eltern und Betreuungspersonen von Kindern mit Bewegungseinschränkungen wissen oft nicht, dass die Invalidenversicherung die Kosten für MOTOmed Bewegungstherapiegeräte bei Geburtsgebrechen bis zum 20. Lebensjahr übernimmt.

Dadurch verpassen viele Familien die positiven Wirkungen der täglichen Bewegungstherapie oder die Möglichkeit, ein altes oder defektes Gerät zu ersetzen.

Vorteile der MOTOmed-Therapie:
Kostenübernahme durch die IV bis zum 20. Lebensjahr bei Geburtsgebrechen

Tägliche Bewegungstherapie verbessert die Mobilität und Lebensqualität

Sichere und benutzerfreundliche Geräte

Die Bewegungstherapiegeräte von RECK MOTOmed, insbesondere das MOTOmed gracile12, werden bei Kindern mit z.B. angeborener infantiler Zerebralparese eingesetzt und bieten zahlreiche Sicherheitsfunktionen.

>> Mehr Informationen zum MOTOmed gracile12 finden Sie hier

Wir liefern das Gerät direkt zu Ihnen oder zum Kind nach Hause und geben eine umfassende Einführung in die richtige Bedienung.

Selbstverständlich unterstützen wir alle Parteien beim IV-Antragsverfahren.

https://www.swiss-abilities.ch/de/c/wus ... chen.58015


Mehr Infos zu MOTOmed gracile 12
https://www.rehasys.ch/produkte/bewegun ... intrainer/
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