Die Schweizerische Invalidenversicherung sieht eine HE ab Geburt auch dann nicht vor, wenn das Kind aufgrund einer Behinderung massiv mehr Betreuung braucht als ein gesunder Säugling. Ein Forumsmitglied wandte sich hier zuerst an Procap - wobei diese fanden, sie sollte noch zuwarten - evtl. löse sich das Problem dann doch noch irgendwie.
Dank einem Hinweis erhielt sie Kontakt zu Schadenanwälte.ch (die in der ganzen Schweiz tätig sind). Dank deren Einsatz bekam sie die HE rückwirkend ab Geburt zugesprochen.
Die Schadenanwälte sind gerne auch für Eltern behinderter Kinder da - eine Anfrage kostet nichts
https://www.schadenanwaelte.ch/wenn-bei ... zahlt-was/
Hilflosenentschädigung (HE) ab Geburt - Schadenanwälte haben geholfen
Re: Hilflosenentschädigung (HE) ab Geburt - Schadenanwälte haben geholfen
Siehe zu diesem Thema auch im Blog von Abenteuerkinder.ch
https://www.abenteuerkinder.ch/post/contra-oder-procap
https://www.abenteuerkinder.ch/post/contra-oder-procap