Narkosekosten vom Zahnarzt (manchmal trägt die IV sie, aber leider nicht immer)

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maus
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Narkosekosten vom Zahnarzt (manchmal trägt die IV sie, aber leider nicht immer)

Beitrag von maus » 20. März 2007, 22:22

An Alle!
Falls euer Kind eine Zahnbehandlung wegen Karies braucht und auf Grund der Behinderung eine Narkose braucht, werden die Narkosekosten (auf ein Gesuch hin) von der IV übernommen. Unser Jannis ist 5,5j. und normalerweise könnte man einem Kind in diesem Alter problemlos ein Löchlein flicken. Bei ihm geht das nicht. Deshalb habe ich die IV angefragt, ob sie die Narkosekosten übernehmen. Und sie tun es! :D Die Kosten für die Zahnbehandlung muss man selbstverstänlich selber tragen und die sind ja noch genug hoh. :cry:

Liebe Grüsse an alle, aus dem tief verschneiten Züricher Oberland Maja
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nicht generell!

Beitrag von Jeannette » 21. März 2007, 10:00

Hallo Maus

als ich dein Posting gelesen habe, dachte ich gleich, schön wärs.......

unsere Flurina hat ein Williams-Beuren-Syndrom aufgrund eines Gendefekt!
auch darauf zurückzuführen ist schlechtes Zahnmaterial, wie aus vielen Studien ect klar hervorgeht!!!
daher musste sie sich letzten Sommer einer Zahnsanierung unterziehen, es wurden 6 Zähne gezogen!
sowohl die Aerztin der Zahnklinik wie unser Kinderarzt haben an die IV geschrieben, aufgrund des Defektes bzw dem daraus resultierenden Herzfehler brauche sie zu diesem Zahneingriff eine Narkose ect ect...... die Kostenübernahme wurde abgelehnt, auch nach nochmaligem Vorsprechen aufgrund der ersten Verfügung!

die Aerzte meinten dann, damit müssten wir nun leben, es sei eben auch viel Willkür dabei...........:cry:

also, nur zum sagen, dass es nicht immer so einfach geht und man ogt auch (unverständlicherweise!!!) in den sauren Apfel beissen muss!
diese Rechnungen haben letztes Jahr unser Familienbudget arg durcheinander gebracht; man kann es zwar an den Steuern wieder abziehen, aber hat es eben nicht mehr liquid zur Hand....................

mit lieben Grüssen


Jeannette
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maus
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Beitrag von maus » 25. März 2007, 19:10

Hallo Jeanette

Das tut mir echt leid für euch! Ist das wohl auch noch kantonal verschieden? Ja, solch Zahnartzrechnugen können das Budget sehr belasten und mit einem behinderten Kind kriegt man ja keine Zusatzversicherung bei der Krankenkasse, welche man nicht vorgeburtlich abgeschlossen hat. Das finde ich diskriminierend.

Liebe Grüsse Maja
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Beitrag von sandy » 26. März 2007, 17:58

Die Vorschriften in der IV sind überall in der Schweiz die gleichen! Willkür ist somit überhaupt nicht möglich. Einzig ein unwissender Sachbearbeiter kann Fehlentscheide fällen. Und dass die Narkosekosten von der IV übernommen werden, wenn es aufgrund der Behinderung nötig ist, ist nun mal Tatsache.

Hat denn der Arzt eventuell einen "komischen" Bericht geschrieben? Manchmal sind die im Formulieren eben etwas ungeschickt und genau darum kommt dann ein schlechter IV-Entscheid raus. Ich würde jedenfalls nochmals nachhaken!
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???

Beitrag von Jeannette » 27. März 2007, 13:22

Also

jetzt bin ich wirklich verunsichert!

sowohl unsere Zahnärztin wie auch der Kinderarzt haben das Gesuch damit begründet, dass Flurina auf Grund ihrer Aortenstenose bzw aufgrund des WBS diese Narkose braucht und eine Zahnsanierung in diesem Masse nicht ohne möglich ist...........

???

gerade gestern, nach über 9 Monaten ist nämlich die Narkoserechnung des Kispi ins Haus geflattert; nachdem ich schon gehofft habe, dass nach dieser langen Zeit wohl nun doch die IV oder die Krankenkasse gezahlt haben!!!!!

ich habe es jetzt trotzdem mal ohne Kommentar an die Krankenkasse weitergeleitet; unter Behandlungsgrund steht nämlich Krankheit und Risikoklasse 3..........

gegen den IV-Bescheid kann ich ja wohl nichts mehr tun, das war letztes Jahr im Juli!!! oder gibt es da allenfalls möglichkeiten, das immer noch, im Nachhinein anzufechten?

an der Versammlung des WBS-Vereins letzten Samstag war das eben auch ein Thema und alle meinten unisono, dass die IV das bezahlen hätte müssen!!!
und das mit der Willkür stammt nicht von mir, sondern als Aussage von zwei unabhängigen Aerzten!

:cry: ; langsam frage ich mich, was weniger Nerven kostet, die Rechung zu bezahlen und halt wieder wie irr zu arbeiten inkl der ganzen Oragnisiererei oder die Energie fürs Kämpfen zu verwenden; momentan bevorzuge ich Variante 1!

,mit lieben Grüssen

eine genervte Jeannette
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Pro Cap oder pro infirmis??

Beitrag von Flavia » 27. März 2007, 18:56

Hallo

Erkundige dich doch einmal bei Pro Cap, die haben einen Rechtsdienst. Unter Dienstleistungen e.t.c. hat jemand deren Adresse geschrieben.

Versuchen würde ich es auf jeden Fall. In der Regel kann man Rechnungen bis 5 jahre zurüch einreichen. Bei Kostenübernahmen weiss ich es allerdings nicht!
Einer Familie aus einsiedeln hat Pro Infirmis die Narkose für die Zahnsanierung übernommen.( Der Aufwand bis es soweit war war allerdings enorm!)
Liegt es vielleicht am Betreuer unserer Region ???

Liebe Grüsse Flavia
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Dankä!

Beitrag von Jeannette » 28. März 2007, 12:26

Herzlichen Dank Euch allen für eure Worte und Erfahrungen!

ja, ich werde mal bei Pro Infirmis anfragen, es sind auch noch andere Fragen aufgetaucht im Gespräch mit den anderen Eltern!

momentan geht es nicht mal so um die Finanzen, wir müssen uns zwar andernorts einschränken, aber es geht ja ums Wohl der Kinder.......aber ich fühle mich grad etwas allein mit all den Dingen; also, nicht falsch verstehen; ich möchte nur einmal so gern von unseren Aertzen und Therapeutinnen etwas hören, aber da WBS noch sehr unbekannt ist, bin ich immer die am besten Informierte, weil ich mich durch die Literatur und alle neuen Studien lese, für das fehlt es eben vielfach an Zeit von der Betreuerseite her..............:(

Herzlichen Dank!

Jeannnette
Elisabeth
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Beitrag von Elisabeth » 10. April 2007, 17:08

Hallo zusammen

Mit Interesse habe ich gerade diese Diskussion betreffend Kostenübernahme der Narkose verfolgt.
Wir sind eben selber mitten in einem solchen "Fall".
Ende letztes Jahr mussten bei unserem Sohn im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung 4 bleibende Zähne gezogen werden. Da er einen schweren Herzfehler hat und die Mittel, die zur Unempfindlichkeit gespritzt werden, fürs Herz offenbar problematisch sein können, hat unser Kinderkardiologe in Absprache mit dem Kieferchirurgen beschlossen, diese Behandlung unter Vollnarkose und im Spital durchführen zu lassen. So konnten mein Sohn und sein Herz ständig überwacht werden.
Sowohl die IV wie auch die Krankenkasse haben diese Kostenübernahme abgelehnt, die IV, obwohl der Kinderkardiologe eine ärztliche Begründung geschrieben hat.
Alles ist jetzt noch offen. Gut, dass ich jetzt wieder etwas mehr weiss. Wäre es wohl in diesem Fall auch möglich, die Kosten von über 1500 Franken durch die Pro Infirmis zurückzubekommen?

Ich finde es einfach jämmerlich schade, dass gerade Eltern, die sowieso durch ihr besonderes Kind schon genug überbelastet sind, sich auch noch ständig mit solchen Dingen rumschlagen müssen. Immer muss man sich rechtfertigen und wehren. Das haben wir schon viele Male erleben müssen, leider. Wer zu wenig Bescheid weiss, ist sowieso der Leidtragende! Ich denke auch, dass es an den Sachbearbeitern liegt, die nun tatsächlich auch nicht immer Leuchten sind.

Liebe Grüsse,
Elisabeth
:)
moweiss
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Re: nicht generell!

Beitrag von moweiss » 20. März 2012, 23:25

Hallo Jeannette

Ich bin neu hier im Forum und Dein Beitrag schon "alt". Da ich aber mit der IV auch schon so einige Male gekämpft habe, möchte ich Dir und Euch Allen ans Herzen legen, nicht aufzugeben. Hat die IV das Gesuch 3x abgelehnt, hat man die Möglichkeit, gerichtlich gegen die IV vorzugehen. Unbedingt der Organisation "Procap" beitreten. Die helfen einem, wo immer sie können und haben auch super Anwälte. Ich weiss, es braucht enorm viel Kraft und Energie. Bei uns hat es sich aber gelohnt. Ich möchte Euch nur ein wenig Mut machen, nicht gleich aufzugeben... :wink:
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orphan
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Re: Narkosekosten vom Zahnarzt

Beitrag von orphan » 21. März 2012, 23:38

Hallo Zusammen

Ich kann auch nicht einfach mit meinem Sohn zu einem Zahnarzt. Es muss alles unter Narkose gemacht werden. Und weil er sich einen Zahn an einem Gegenstand abgebrochen hat, musste der Zahn im Spital unter Vollnarkose gezogen werden. Bei uns wurden die Kosten auch nicht übernommen.
Aber ganz ehrlich gesagt, hätte ich weder die Zeit noch die Energie gehabt, das Geld über Procap (wir sind Mitglied) einzufordern oder bei einer anderen Stiftung anzufragen.

Es erstaunt mich immer wieder, wir andere die Zeit, Kraft und Energie finden, um zu kämpfen, dass solche Rechnungen übernommen werden. Dafür habe ich schon lange keine Nerven mehr. Ich bin das Kämpfen und Suchen leid.
Andrea mit Roman
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Re: Narkosekosten vom Zahnarzt

Beitrag von Andrea mit Roman » 30. Juli 2013, 23:26

hoi mitenand
ich weiss nur, dass die IV verpflichtet ist, die Narkosekosten bei Zahneingriffen zu zahlen, da gibt es eine Gesetztesparagraf dazu.

Es ist Art. 403.2 und 403.3
Kongenitale Oligophrenie (nur Behandlung erethischen und apathischen Verhaltens)

403.1 Jede Oligophrenie gilt als angeboren, wenn aus der Anamnese nicht hervorgeht, dass als Säugling oder Kleinkind (entscheidende Entwicklungsphase des Ge-hirns) eine Encephalomeningitis oder ein schweres Schädel-Hirn-Trauma durchgemacht wurde.
403.2 Fehlt bei einer angeborenen Oligophrenie apathisches oder erethisches Verhalten, so kann letzteres während der Dauer von Zahnbehandlungen angenommen wer-den. Die Leistungen der IV beschränken sich in diesen Fällen auf die Narkosekosten (s. Rz 13).
403.3 Eine kongenitale Oligophrenie liegt auch dann vor, wenn sie bloss ein Begleitsymptom eines Geburtsge-brechens darstellt, das als solches keiner Behandlung zugänglich ist und deshalb in die Geburtsgebrechens-liste nicht aufgenommen werden konnte (wie z.B. der Trisomie 21). Voraussetzung für eine Übernahme unter 403 GgV ist aber auch in diesen Fällen das Vorliegen erethischen oder apathischen Verhaltens.


Zur Erklärung:
kongenitale Oligophrenie heisst angeborene geistige Behinderung. zu.
Wichtig ist die Begründung gemäss Art. 403.2, dass das Kind erethisch (nicht stillhält) oder apathisch während der Zahnbehandlung, und das kann sicher jeder Zahnarzt bestätigen.

Ich würde vorgängig von der IV eine schriftliche Kostengutsprache verlangen. Und sei auf die entsprechenden Paragraphen hinweisen.
Meine Kinderärztin empfiehlt wegen Romans Vorgeschichte, Zahnbehandlungen in Narkose nur in einem Kinderspital mit IPS machen zu lassen, nicht ambulant in der Zanharztpraxis. Zum Glück war noch keine nötig.
Kleine Warnung: eine Kollegin hat mir erzählt, dass sie im Kispi SG Vorauszahlen musste, vor der Behandlung! Waren glaube ich ca.3000 Franken!
Andrea mit Roman
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Re: Narkosekosten vom Zahnarzt

Beitrag von Andrea mit Roman » 30. Juli 2013, 23:28

hallo Orphan
wenn sich dein Sohn ein Zahn abgebrochen hat, war das kein Zahnunfall? Denn dafür müsste die Krankenkasse zahlen.
Sprich den Zahnarzt/das Spital nochmals drauf an, ob es als Unfall gilt.
Da müsste sie 5 Jahre lang rückwirkend zahlen aus der Grundversicherung.
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