Hilflosenentschädigung abrechnen?

Antworten
Lukas6

Hilflosenentschädigung abrechnen?

Beitrag von Lukas6 » 5. Februar 2010, 11:57

Hallo,

kann mir jemand zu Hilflosenentschädigung helfen??

Es ist so, das ich einen Einspruch auf Hilflosenentschädigung geschrieben habe.

Wie ist das eigentlich mit der Abrechnung, mir wurde gesagt, das alle 3 Monate abgerechnet wird.

Aber wie ist das, wenn man 1 1/2 Jahre Rückfordert?

Kann man eine Abrechnung für 1 Jahr machen und dann alle 3 Monate?

Vielen Dank,

Sandra

Anmerkung von Bea (Moderatorin): Leider ist Lukas6's Mailadresse, die im Forum hinterlegt wurde, ungültig geworden. Lukas6 kann darum nicht mehr kontaktiert werden. Ihren Account machen wir aus diesem Grund inaktiv, die Beiträge bleiben aber erhalten/ geprüft am 04.03.2021
Benutzeravatar
CéliNico
Beiträge: 683
Registriert: 27. Juli 2006, 20:50
Wohnort: Bern
Kontaktdaten:

Beitrag von CéliNico » 5. Februar 2010, 14:37

Hallo Sandra,

das stimmt. Du kannst alle drei Monate die Hilfeloseentschädigung und Intensivzuschläge ausfüllen und der IV schicken. Dann erhältst du die Auszahlung etwa Mitte Monat.

Da du nun nachträglich noch Rückforderung betranträgst wird dies sicherlich zuerst abgeklärt bei der IV. Vielleicht kommt sogar noch jemand nach Hause um es zu besprechen.

Wenn von der IV falsch gerechnet wurde und dir das Geld noch zusteht bekommst du es auf einen Schlag ausbezahlt.

Bei mir war dies auch so. Ich hatte für ein halbes Jahr zuwenig Geld für ein Kind erhalten und so wurde es dann direkt nachträglich überwiesen.

LG Daniela
Benutzeravatar
chrigi
Beiträge: 85
Registriert: 14. Dezember 2004, 23:13
Wohnort: schübelbach
Kontaktdaten:

Beitrag von chrigi » 5. Februar 2010, 14:42

Sali Sandra,

Mit der Abrechnung ist es folgendermassen: Du rechnest wie gesagt alle 3 Monate ab. Für Deine Rückforderung stellst Du einfach 6 Formulare aus. Pro Abrechnung steht immer das Jahr und welche Monate du abrechnest, das wird auf dem Formular einfach angekreuzt. Es gibt zu den normalen HE Formularen auch die sogenannten Strichlisten, wenn Du z.B. ein Kind hast, das nicht voll zuhause lebt.
Danach rechnest Du immer Ende März/Juni/September/Dezember ab, das Geld wird Dir dann in der Regel innert 3 - 5 Wochen auf Dein Konto überwiesen. Die 1. Auszahlung geht immer etwas länger, weil ja noch die Einsprachefristen sind. Also bei der 1. Auszahlung haben wir fast 2 Monate gewartet.

Ich hoff ich hab Dir das einigermasssen verständlich aufgeschrieben, ansonsten frag einfach nach. :wink:

Alles Gute

Chrigi
Flavia
Site Admin
Beiträge: 896
Registriert: 6. Dezember 2004, 12:31
Wohnort: 8840 Einsiedeln

Beitrag von Flavia » 5. Februar 2010, 21:52

Ich kann mich nur anschliessen.

Allerdings *Chrigi* 6 Formulare?? Ich fülle nur die Reisekosten und die Hilflosenentschädigung inkl. Intensivpflegezuschlag ab...

Sandra: Beim ersten mal haben wir auch ewig gewartet, allerdings wird das Geld ja sowieso "irgendwann" ausbezahlt.

Liebi Grüess Flavia
Lukas6

Dankeschön

Beitrag von Lukas6 » 6. Februar 2010, 00:00

Hallo alle zusammen,

Ihr habt mir alle schon sehr geholfen.

Ich bekomme nächste Woche den Bescheid nach Einspruch.

War nicht ganz einverstanden mit d. Intensivzuschlag. er hat einen Anspruch auf leichte Intensz.

Bekomme den Bescheid Anfang nächster Woche.

Denke wie Du Chrigi geschrieben hast für 1 1/2 Jahre mit 6 Formale müsste stimmen, habe mir das auch so gedacht.
War mir aber nicht sicher, dachte man kann vielleicht auch 1 Formular nehmen und für alle 12 Monate je 3 Monate ankreuzen.

Bin mal gespannt, was für ein Bescheid kommt.

Danke an Euch allen :)

Liebe Grüsse
Sandra

Hilflosenentschädigung

Hallo nochmals ich

ich habe gerade meine Verfügung bekommen, kann mir jemand vielleicht helfen bezüglich Abrechnung.

Wie ist das mit den Spalten:
Für Anzahl Tage (17) Ansatz HE (18 ) ( IPZ (19) Betrag (20) und Spalte (22)?

Beispiel ????
90 Tage für Quartal Anzatz HE z.B 38 SFR für mittlere HIlflos. und Ansatz IPZ 19 angenommen 14,80 für leichter Intensivzuschlag.

Muss ich dann in Spalte 17 90 Tage eingeben
Spalte 18 den Satz 38 SFR
Spalte 19 den Satz 14,80 SFR
Spalte 20 den Geamt??? 4752 SFR

und in Spalte 22 den gleichen Betrag nochmal angeben???

Ist das so richtig???

Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte.

Lg.Sandra

Anmerkung von Bea (Moderatorin): Leider ist Lukas6's Mailadresse, die im Forum hinterlegt wurde, ungültig geworden. Lukas6 kann darum nicht mehr kontaktiert werden. Ihren Account machen wir aus diesem Grund inaktiv, die Beiträge bleiben aber erhalten/ geprüft am 04.03.2021
Flavia
Site Admin
Beiträge: 896
Registriert: 6. Dezember 2004, 12:31
Wohnort: 8840 Einsiedeln

Beitrag von Flavia » 6. Februar 2010, 21:24

6 Formulare für 1 1/2 Jahre...o.k. dies kann auch ich verstehen ; ))!
Habe dies falsch intepretiert...

LG Flavia
Benutzeravatar
chrigi
Beiträge: 85
Registriert: 14. Dezember 2004, 23:13
Wohnort: schübelbach
Kontaktdaten:

Beitrag von chrigi » 6. Februar 2010, 23:58

Ja, genau 6 Formulare pro Quartal 1 Formular. Wir mussten das beim 1. Mal auch so machen. Wenn es um eine Revision geht und Du eine höhere HE bekommst, dann wird die Differenz Automatisch ausbezahlt, oder Du neu Intensivpflegezuschlag bekommst, dann wird das auch automatisch nachgerechnet, sofern schon HE besteht.

Wir waren nur schon happy, als die HE von leicht auf Mittel angehoben wurde, Intensivpflegezuschlag kriegen wir keinen.

Alles Gute

Chrigi
Benutzeravatar
orphan
Beiträge: 540
Registriert: 28. Juli 2008, 22:11

Beitrag von orphan » 8. Februar 2010, 16:31

Hallo Zusammen

Ich konnte die Leistungen, die rückwirkend bezahlt wurden, auf einem Formular - also mehrere Monate zusammen - verrechnen. Seither rechne ich alle 3 Monate ab.

Grüessli
orphan
Antworten